Westallee 76 | 49661 Cloppenburg
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) bildet seit dem 1. Januar 2024 den rechtlichen Rahmen für die energetische Qualität von Gebäuden in Deutschland. Es vereint frühere Regelungen und setzt neue Maßstäbe, insbesondere im Hinblick auf den Einsatz erneuerbarer Energien.
Eine zentrale Neuerung des GEG 2024 ist die Verpflichtung, dass jede neu installierte Heizung zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Diese Regelung gilt zunächst für Neubauten in Neubaugebieten. Für Bestandsgebäude und Neubauten außerhalb dieser Gebiete wurden Übergangsfristen eingeführt.
Anforderungen an Neubauten
Bei Neubauten legt das GEG 2024 besonderen Wert auf die energetische Qualität der Gebäudehülle. Ziel ist es, den Wärmeverlust zu minimieren, wobei die Anforderungen an die Dämmung und die Vermeidung von Wärmebrücken verschärft wurden. Zudem müssen Neubauten den Effizienzhaus-55-Standard erfüllen, was einen niedrigen Primärenergiebedarf sicherstellt.
Regelungen für Bestandsgebäude
In bestehenden Gebäuden dürfen funktionstüchtige Öl- und Gasheizungen weiterhin betrieben und repariert werden. Bei einem notwendigen Austausch ist der Einbau neuer Öl- oder Gasheizungen unter bestimmten Bedingungen möglich, beispielsweise als Hybridlösung in Kombination mit erneuerbaren Energien. Zudem können in Härtefällen Ausnahmen von der Pflicht zum Einsatz erneuerbarer Energien gewährt werden.
Für den Austausch von Heizungen in Großstädten mit über 100.000 Einwohnern gilt ab dem 30. Juni 2026 die Pflicht zur Nutzung klimafreundlicher Energien. In kleineren Städten tritt diese Regelung ab dem 30. Juni 2028 in Kraft. Je nach kommunaler Wärmeplanung können jedoch frühere Fristen gelten. Während der Übergangsphase ist vor dem Einbau einer neuen Gas- oder Ölheizung eine Beratung durch einen Energieberater oder Installateur verpflichtend.
Finanzielle Fördermöglichkeiten Um den Umstieg auf erneuerbare Heizsysteme zu erleichtern, bietet der Bund verschiedene Förderprogramme an:
• KfW-Zuschuss: Privatpersonen können für den Kauf und Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung einen Zuschuss von bis zu 70 % der förderfähigen Kosten erhalten.
• BAFA-Förderung: Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gewährt Zuschüsse für die Errichtung, den Umbau und die Erweiterung von Gebäudenetzen. Die Grundförderung beträgt 30 % der förderfähigen Ausgaben, wobei zusätzliche Boni möglich sind.
Seit dem 27. August 2024 können alle Hauseigentümer, Vermieter, Unternehmen und Kommunen Zuschüsse für den Einbau umweltfreundlicher Heizsysteme bei der KfW beantragen. Diese erweiterte Förderung schließt nun auch Vermieter von Einfamilienhäusern, Unternehmen und Kommunen ein. Die Förderung beträgt mindestens 30 % und kann durch verschiedene Boni auf bis zu 70 % erhöht werden. Es ist zu erwarten, dass nach den Regierungswahlen im Jahr 2025 weitere Anpassungen des GEG vorgenommen werden. Daher ist es ratsam, sich regelmäßig über aktuelle Entwicklungen zu informieren und die verfügbaren Fördermöglichkeiten zu nutzen, um das eigene Heizsystem zukunftssicher und umweltfreundlich zu gestalten.
Das GEG 2024 stellt einen bedeutenden Schritt in Richtung Klimaneutralität dar. Durch die Kombination aus gesetzlichen Vorgaben und attraktiven Fördermöglichkeiten wird der Umstieg auf erneuerbare Energien im Heizungsbereich gefördert, was sowohl der Umwelt als auch den Gebäudeeigentümern zugutekommt.